Verkehrsordnungswidrigkeit u. Mahnbescheid
- Ich habe falsch geparkt
- Ich habe einen Falschparken-Bussgeldbescheid bekommen
- Ich habe keine Zahlungsaufforderung bekommen (wichtig!)
- Ich habe eine Zahlungsaufforderung inkl. 2,50 Euro Mahngebühren bekommen
- Ich habe das „Ticket“ bezahlt, den Anspruch des Landkreises auf die Mahngebühren aber abgewiesen
- Die Sache geht ans Amtsgericht
- Das Amtsgericht setzt mich in Kenntnis, dass das Amtsgericht diese Sache nicht prüfen wird
- Ich bekomme nach meinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine erneute Zahlungsaufforderung des Landkreises in Höhe von 2,50 Euro.
- Ich werde keinen Anwalt einschalten ;-)
- Ich denke ich werde wohl zahlen, da ich keine Chance auf eine gerichtliche und damit unabhängige Prüfung der Sachlage habe
- Möglich das ich erst noch mal versuche eine Ratenzahlung mit dem Landkreis zu vereinbaren und oder Stundung bis zum Jahre 2010.
Wie hoch können die möglichen Kosten bei einem Streitwert von 2,50 Euro eigentlich werden?




April 23rd, 2004 at 13:35
Ja, ja. Manchmal fragt man sich …
Ich habe mal eine Gutschrift von einem Telko-Unternehmen von 0,0098 Cent bekommen! Cool.
Und zeitgleich eine Mahnung über 97 Cent, die ich vergessen hatte, bei der letzten Rechnung zu begleichen.
Schon witzig, wenn man alles den Computer machen läßt ;-)